- vorgängig
- vor|gän|gig 〈schweiz.〉I 〈Adj.〉I.I 〈attr.; präd.〉 vorherig, vorausgegangen ● keine Auslieferung ohne \vorgängige BezahlungI.II 〈adv.〉 zuvor ● eine staatliche Bewilligung ist hierfür \vorgängig einzuholen
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1vor|gän|gig <Adj.> (schweiz., sonst veraltend):vorangegangen, vorausgehend, vorherig, vorher vorhanden:die Missstimmung war eine Auswirkung des -en Streits.2vor|gän|gig <Adv.> (schweiz.):zuvor:er war v. schon einmal dort gewesen.3vor|gän|gig <Präp. mit Gen. u. Dativ> (schweiz.):* * *
vor|gän|gig: I. <Adj.> 1. (schweiz., sonst veraltend) vorangegangen, vorausgehend, vorherig, vorher vorhanden: Es zeigt sich dabei noch einmal, dass die Feststellung von Fehlern beim Verstehen auf eine -e Theorie ... angewiesen ist (Cherubim, Fehlerlinguistik 264); Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt ... ohne -e Kündigung am 15. September 1998 (NZZ 27. 8. 86, 22). ∙ 2. vorläufig: Spornstreichs auf dem Weg nach Dresden war er schon, als er ... sein Pferd, ehe er noch tausend Schritt gemacht hatte, wieder wandte, und zur -en Vernehmung des Knechts, wie es ihm klug und gerecht schien, nach Kohlhaasenbrück einbog (Kleist, Kohlhaas 11). II. <Adv.> (schweiz.) zuvor: Vorgängig ist eine Depotgebühr ... zu hinterlegen (Vaterland 27. 3. 85, 10); Es scheint, dass v. (bis dahin) für diesen Übergang kein Name existierte (NZZ 23. 10. 85, 44); Vorgängig dazu (davor) muss allerdings ein ... Konsens ... erzielt werden (NZZ 25. 12. 83, 11). III. <Präp. mit Gen. u. Dativ> (schweiz.) ↑vor (I 2): Beide Gesellschaften werden ihren Aktionären aber v. des Fusionsbeschlusses je eine Kapitalerhöhung beantragen (NZZ 21. 12. 86, 11).
Universal-Lexikon. 2012.